Verlegung der Sitzung von PB-Bergisches Land

14.05.2025 21:40

Die vorgesehene Versammlung am 04.06.2025 in der Gaststätte Locke wird auf Donnerstag, den 05.6.2025 verlegt!

Nächste Versammlung im Bürgerbahnhof Vohwinkel ist am 02.07.2025.

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Ausfall von Sitzungen der BG-2 von PB-Niederrhein

14.05.2025 15:20

Die vorgesehenen Versammlungen der Bezirksgruppe 2 am 08.05.2025 und am 12.06.2025 fallen aus!

Nächste Versammlung ist am 07. Juli 2025 am vorgesehenen Ort.

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Mitgliederzeitung Ruhrschiene 2025-1 erschienen

14.05.2025 13:47

Die PRO BAHN Fahrgastverbände RV Ruhr und RV Münsterland haben ihre Mitgliederzeitung Ruhrschiene2025-1 erstellt und veröffentlicht.  

Hier geht es zum Ruhrschienenarchiv

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Zukunftsgerechte Zusammenlegung der SPNV-Aufgabenträger in NRW

02.04.2025 12:54 | Fahrgast- und Nutzerinteressen im Zentrum

Rhein-Ruhr-Express
Rhein-Ruhr-Express: Im besonderen Landesinteresse aus einem Guss

Der Fahrgastverband PRO BAHN begrüßt die Absicht der Landesregierung, den Einfluss der Aufgabenträger auf den Schienenverkehr durch Zusammenlegung zu stärken. Zugleich fordert PRO BAHN, mit der Neugestaltung Interessen der Nutzer und der Landesentwicklung besser einzubeziehen, um das Schienennetz in NRW zukunftsfähig zu machen. Dafür hat PRO BAHN Empfehlungen erarbeitet und der Landesregierung übermittelt.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen plant eine Neuorganisation des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Bisher sind drei Aufgabenträger (go.Rheinland, VRR und NWL) dafür zuständig, diese sollen zu einem Aufgabenträger zusammengeführt werden, um die Marktmacht des Landes als größtem Besteller von Schienenverkehrsleistungen im Personennah- und Regionalverkehr in Deutschland zu stärken.

Der Fahrgastverband PRO BAHN bezieht hierzu Stellung. Das Bedürfnis, die Stellung des Aufgabenträgers in NRW sowohl gegenüber dem Eigentümer des Schienennetzes (mit ganz wenigen Ausnahmen DB InfraGo) als auch gegenüber den Verkehrsunternehmen zu stärken, wird anerkannt.


Zugleich soll die Reform aber dem Interesse der Nutzer des Schienennetzes, insbesondere der Fahrgäste, und den weiteren Interessen der Landesentwicklung dienen.
Daraus ergeben sich die Empfehlungen:

Die rechtliche Organisationsstruktur eines neuen Aufgabenträgers muss diesen Zielen dienen.

• Landesentwicklung und Kompetenz Schiene
Der neue Aufgabenträger sollte den öffentlichen Verkehr als wichtigen Faktor der Landes- und Strukturentwicklung aktiv gestalten und dabei den Schienenverkehr insgesamt (Nah-, Fern- und Güterverkehr) entwickeln.
Hintergrund:
Das Angebot und die Ausgestaltung des öffentlichen Verkehrs sind wichtige Faktoren für NRW als Standort von Unternehmen, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen. Dem muss die Beschreibung der Aufgaben Rechnung tragen und als Aufgabe des Aufgabenträgers nennen, dass eine aktive Entwicklung des Landes zu fördern ist. Da der Aufgabenträger die einzige große Organisation im Land mit Fachkunde im Schienenverkehr ist, muss diese Kompetenz für die gesamte Landesentwicklung genutzt werden. Es kann nicht, wie der Gesetzestext jetzt lautet, dabei bleiben, dass lediglich auf einen bereits vorhandenen Bedarf reagiert wird.

• Regionale Verankerung
Um zukunftsfähige Entwicklungen voranzutreiben, ist eine lösungsorientierte Zusammenarbeit des neuen Aufgabenträgers mit Kommunen erforderlich, für die eine Ebene regional verorteter, fachkundiger beratender Gremien zu schaffen ist.
Hintergrund:
Bei allen Nachteilen hat die frühe Phase der Regionalisierung mit 9 viel kleineren Aufgabenträgern gezeigt, dass lokales Engagement und richtige Einschätzung örtlicher Gegebenheiten für die erfolgreiche Gestaltung des Schienennetzes unverzichtbar sind. Dieser Vorteil muss erhalten bleiben. Es darf nicht so bleiben, wie es heute fallweise geschieht, dass fertige Gutachten ohne fachliche Unterstützung aus der Region erstellt werden und Entscheidungen über die Köpfe der Regionen hinweg verkündet werden.

• Mitwirkung der Fahrgastverbände und anderer Nutzerinteressen in allen Gremien.
Hintergrund:
Bei Fahrgastverbänden, aber auch anderen wichtigen Institutionen wie Industrie- und Handelskammern ein großes Potenzial an Fachkunde besteht, ist es unerlässlich, diese Kompetenzen früh und wirksam einzubinden. Es darf nicht dabei bleiben, dass eine Beteiligung von dem guten Willen einzelner Personen im Aufgabenträger abhängt.

• Transparenz
durch Öffentlichkeit aller Sitzungen, Vorlagen und Dokumente (ausgenommen Wettbewerb und Personelles).
Hintergrund:
Diese Öffentlichkeit besteht bisher und ist ein wichtiger Faktor, um Kompetenz zu vermitteln und Engagement zu fördern. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass hinter verschlossenen Türen und ohne ausreichende sachliche Gründe Entscheidungen getroffen werden.

• Eigene Verkehrsunternehmen
Um den Wettbewerb der Verkehrsunternehmen kompetent zu nutzen und Krisen zu bewältigen, sind Verkehrsunternehmen in der Hand des Aufgabenträgers erforderlich.
Hintergrund:
Vorteile des Wettbewerbs werden mit enormem bürokratischen Aufwand erkauft und sind mit dem Risiko verbunden, dass Unternehmen, wenn sie keinen Gewinn machen, in die Insolvenz gesteuert werden und Fachkräfte der Branche verloren gehen. Die Folge: Auch bei Vergabe im Wettbewerb trägt der Steuerzahler erhebliche Risiken. Mit den Krisen von Abellio und Eurobahn haben sich solche Risiken bereits realisiert.
Eigene Verkehrsunternehmen ermöglichen Einblicke in Interna und eignen sich für Inhouse-Vergaben ohne Ausschreibung. Eigene Unternehmen mindern daher Risiken. Die Unternehmen Regiobahn und Eurobahn in der Hand der jetzigen Aufgabenträger sind eine Chance, die klug genutzt und im ÖPNV-Gesetz abgesichert werden sollte.

• Digitalisierung, Tarif und Vertrieb
Der Aufgabenträger muss eine treibende Rolle bei der Digitalisierung, insbesondere bei der Fahrgastinformation, und bei der Gestaltung von Tarif und Vertrieb übernehmen.
Hintergrund:
Fahrgastinformation, Tarif und Vertrieb unterliegen Gesetzen des Bundes und der EU, die nicht mehr zeitgemäß sind und daher unzulänglich gestaltet sind. Diese Gesetze gehen immer noch vom Vorrang von eigenwirtschaftlicher Angebote aus und nehmen nicht zur Kenntnis, dass der öffentliche Verkehr weitgehend aus Steuermitteln finanziert wird. Der Aufgabenträger benötigt die rechtliche Kompetenz, um das fachliche Wissen und Können unter diesen schwierigen Bedingungen umzusetzen.

Die rechtliche Organisationsstruktur eines neuen Aufgabenträgers muss diesen Zielen dienen. Da dies mit mehreren Organisationsstrukturen möglich ist, nennt PRO BAHN hierzu keine Empfehlung.

Das vollständige Positionspapier finden Sie hier.

 

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Fahrtenprogramm Rheinland 2025

23.03.2025 13:26

Auch in diesem Jahr hat Pro Bahn Rheinland wieder ein Ausflugs- und Besichtigungsprogramm mit 12 Fahrten zusammengestellt. Mit Bahn und Bus fahren wir zu Museen in Hagen, Oberhausen, Koblenz, Xanten und Zülpich. Wir besichtigen Höxter und Monreal in der Eifel, wandern auf dem Rheinsteig und bei Ründeroth. In Mönchengladbach begeben wir und auf  die Spurensuche früherer Schienenwege. Im Dezember findet die traditionelle Fahrt zu einem Weihnachtsmarkt statt, die in diesem Jahr Limburg als Ziel hat.

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Ausfall Sitzung der BG-2 von PB-Niederrhein

18.03.2025 12:44

Die vorgesehene Versammlung der Bezirksgruppe 2 am 10.04.2025 fällt aus!

Nächste Versammlung ist am 08. Mai 2025 am vorgesehenen Ort.

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Strukturreform SPNV: Stellungnahme von PRO BAHN

16.03.2025 14:19

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen plant eine tiefgreifende Reform der Aufgabenträger-Struktur und damit eine Neuorganisation des Schienenpersonennahverkehrs SPNV im Land. Bei einem Treffen im Verkehrsministerium besprach sich der Fahrgastverband mit Verantwortlichen Ministerialbeamten am 20. Februar 2025. Im Nachgang zu diesem Treffen veröffentlicht der Fahrgastverband PRO BAHN NRW eine Stellungnahme zur Strukturreform SPNV.

Nach intensiver Arbeit und verbandsinterner Absprache entstand ein umfangreiches Positionspapier unter der Federführung von Vorstandsmitgliedern Rainer Engel und Thomas Probol.

Mehr erfahren Sie hier.

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Erklärvideos Neubaustrecke Bielefeld-Hannover

14.03.2025 09:32 | Rainer Engel veröffentlicht aktualisierte Beiträge zur Schnellfahrstrecke

 

Die Neubaustrecke Bielefeld – Hannover und eine Schnellfahrstrecke Bielefeld-Hamm sind Inhalt des Zielfahrplans 2030+ für den Deutschlandtakt. Im dritten Entwurf vom 30. Juni 2022 dieses Zielfahrplans ist diese Planung bestätigt und um eine Verbindungskruve in Richtung Hamburg ergänzt worden. Der Planungsauftrag der Bundesregierung an die Deutsche Bahn AG für die Neubaustrecke Hannover – Bielefeld ist erteilt – siehe hier. Diese führt eine Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Mit Inkrafttreten des Beschleunigungsgesetzes am 29. Dezember 2023 kann auch der Planungsauftrag für die Schnellfahrstrecke Bielefeld – Hamm erteilt werden. Er ist aber bisher nicht erteilt. Das Projekt ist Teil eines Gesamtkonzepts aus vielen Einzelmaßnahmen zwischen Dortmund und Berlin und entscheidendes Kernstück für die Zukunft des Korridors zwischen Berlin und Rhein/Ruhr und Teil der europaweiten Magistralen des TEN-Netzes.

In aktualisierten Erklärvideos erläutert Rainer Engel im Namen des Fahrgastverbands PRO BAHN und der Intitiative Deutschlandtakt den regionalen und internationalen Nutzen der Neubaustrecke Bielefeld-Hannover. Von Kritikern / Gegnern der Neubaustrecke sind einige Argumentationsmuster in Umlauf gebraucht worden, zu denen Rainer Engel in den Videos Stellung nimmt.

Langfassung 30 Minuten: https://youtu.be/Ch9OqoK29Pk

Kurzfassung 7 Minuten: https://youtu.be/MzUNA9kDF_g

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Mitgliederzeitung Ruhrschiene 2024-4 erschienen

22.12.2024 13:40

Die PRO BAHN Fahrgastverbände RV Ruhr und RV Münsterland haben ihre Mitgliederzeitung Ruhrschiene2024-4 erstellt und veröffentlicht.  

Hier geht es zum Ruhrschienenarchiv

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Kritik an zweiter Herforder Erklärung

22.12.2024 12:37 | Politisches Getöse soll Fachwissen ersetzen

Weiter langsm durch die Porta Westfalica?

Heftige fachliche Kritik übt der Fahrgastverband PRO BAHN an einer „zweiten Herforder Erklärung“, die unter Führung des SPD-Landrats Müller des Kreises Herford am 2. Dezember 2024 auf den Weg gebracht wurde, um einen Stopp der Planung der Neubaustrecke Bielefeld – Hannover zu erreichen.

„Unwissen, Ignoranz, Verschleierung, Selbstgerechtigkeit und Narrative prägen diese Erklärung. Maximalforderungen werden aufgestellt, die darauf hinauslaufen, dass in Ostwestfalen-Lippe NICHTS neu gebaut werden darf. Für eine internationale Bahnverbindung ist das keine Basis für das Handeln der Bundesregierung. Solche Forderungen erhält die Bundesregierung von allen, die den Bau von Bahninfrastruktur verhindern wollen, überall, wo neu gebaut werden soll.“

Das ist die Zusammenfassung eines umfassenden fachlichen Kommentars zu dieser Erklärung. „Besonders fällt die Selbstgerechtigkeit und der Angriff auf das demokratische System auf“, erklärt Rainer Engel für den PRO BAHN-Landesvorstand NRW. „Es wird reklamiert, die Region werde nicht gehört. Tatsache ist aber, dass die Region sehr wohl gehört worden ist, aber dass die zuständige Bundesregierung anders entschieden hat. Und es wird reklamiert, die Entscheidungsträger der Region würden nicht in die Entscheidungsfindung eingebunden und nicht informiert. Dabei waren es genau diese Gegner des Neubauprojekts, die Ende Januar 2024 eine vertrauliche Vorab-Information an die Presse durchgestochen haben, um ihre Ziele durchzusetzen. Die Planer der Deutschen Bahn, die im Auftrag der Bundesregierung arbeiten, haben sich daraufhin entschlossen, alle Bürger gleichzeitig und gleichberechtigt über das Internet über die neuen Planungsergebnisse am 13. August 2024 zu informieren.“

Den vollständigen Kommentar zur Erklärung finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Projekt Bielefeld – Hannover im Deutschlandtakt finden Sie hier.

Einen Newsletter zum Projekt können Sie hier bestellen.

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