Neue Maskenverordnung für den ÖPNV

von Norbert Kilian |

Neue Maskenregelung für Fahrten in Bus und Bahn

Das neue Infektionsschutzgesetz macht ab sofort das Tragen einer FFP2-Maske oder einer KN95/N95-Maske zur Pflicht, sobald sich Fahrgäste an Haltestellen, in Verkehrsmitteln oder auf Bahnhöfen aufhalten. Medizinische Masken sind nicht mehr erlaubt.

Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift droht ein Bußgeld von 150 Euro.