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Regionalverband Niederrhein e.V. |

FAQ 'Fragen & Antworten'Sie fragen - wir antworten. Die am häufigsten gestellten Fragen ('Frequently asked questions' - FAQ) an PRO BAHN NRW. Antworten1. Welche Verkehrsmittel kann man mit dem NRW-Tarif nutzen?
Die Tickets des NRW-Tarifs gelten grundsätzlich in allen Verkehrsmitteln, in denen die Nordrhein-Westfälischen Verbundtarife gelten:
Für besondere Betriebsformen (Bürgerbus, TaxiBus / Anruf-Linientaxi / Anruf-Linienfahrt, Anruf-Sammeltaxi, Flughafenbuslinien, Spielbanklinien, Disco- und Nachtbuslinien etc.) gelten örtlich unterschiedliche tarifliche Regelungen. Teilweise werden die Tickets der Verbundtarife anerkannt, manchmal ist ein Zuschlag hierzu zu zahlen, teilweise gelten die Tickets der Verbundtarife nicht. Grundsätzlich gilt: Werden Tickets eines Verbundtarifs in diesen Betriebsformen anerkannt, werden die Tickets des NRW-Tarifs wie vergleichbare Tickets der Verbundtarife behandelt. Sind im örtlichen Verbundtarif Zuschläge für eine Betriebsform vorgesehen, müssen auch Kunden mit Tickets des NRW-Tarifs diese Zuschläge zahlen.
In diesen Fällen kommt der DB Fernverkehrstarif zur Anwendung. zuletzt aktualisiert am 10.01.2013
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